Programm

Vorwort
1. Bachelor-/Masterstudiengänge sinnvoll mitgestalten
2. Teilzeitstudium für eine offenere, fairere und familienfreundlichere Uni
3. Keine Studiengebühren fürs Erststudium
4. Auslandsstudium erleichtern
5. Mitbestimmung der Studierenden stärken
6. Für ein pluraleres und transparenteres Studierendenparlament
7. Transparente Evaluationen
8. Freiheit der Wissenschaft statt Kontrolle durch den Vatikan
9. OpenSource-Software an der Universität
10. Eine Karte für alles
11. Semesterticket einführen


Vorwort

Das Wahlprogramm, mit dem wir liberalen Studenten zur Hochschulwahl am 23. Juni 2009 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg antreten, ist ein Angebot an Euch Wahlberechtigte, für liberale, demokratische und verlässliche Ziele und Vorstellungen Eure Stimme abzugeben und uns wieder in das Studierendenparlament und Eure Fachschaftsvertretung zu schicken. Als Liberale Hochschulgruppe stellen wir in allen Entscheidungen Transparenz und verantwortliches Handeln in den Mittelpunkt, wie wir auch selbstverantwortliches, selbstbestimmtes Handeln von anderen fordern und für andere erstreiten. Uns ist bewusst, dass manche unserer Forderungen nur auf bayerischer Ebene durchzusetzen sind. Wir werden diese Ziele daher über unseren Landesverband (LHG Bayern), über unser Mitglied im Landesfachausschuss Wissenschaft der FDP (Martin Lochner) und gegebenenfalls auch über den Zusammenschluss der Studierendenvertretungen in Bayern (LAK Bayern) gegenüber dem Wissenschaftsministerium und dem bayerischen Landtag vertreten. Um dies mit Nachdruck tun zu können, brauchen wir aber Eure Stimmen! übrigens sind wir über den Bundesverband der LHG und unserer europäischen Dachorganisation LYMEC (www.lymec.org) auch auf Bundesebene und in Brüssel vertreten. Gerne nehmen wir auch Anregungen, Kritik und Vorschläge von Euch mit auf - kontaktiert uns einfach.

1. Bachelor-/Masterstudiengänge sinnvoll mitgestalten

Die Einführung der neuen Studiengänge wird häufig heftig kritisiert. Die LHG spricht sich dafür aus, pragmatisch mit der Tatsache ihrer Einführung umzugehen und ihre Ausgestaltung wo nötig zu verbessern. Einerseits müssen dazu die Probleme der neuen Studiengänge konsequent angegangen werden. Die gesunkene Mobilität der Studierenden während des Studiums, übermäßig erhöhte Prüfungslasten und kaum vorhandene Freiräume, um neben den Pflichtveranstaltungen individuelle Bildungsschwerpunkte zu setzen, sind nicht akzeptabel. Die LHG setzt sich für eine Verringerung der Anzahl der Prüfungen und der Anzahl der Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht ein. Außerdem müssen die Studienpläne flexibler werden, um Auslandsaufenthalte zu ermöglichen, und die Gestaltungsfreiheit der Studierenden bezüglich ihrer Studienpläne sollte vergrößert werden. Auf der anderen Seite werden die möglichen Vorteile der neuen gestuften Studienstruktur oft nicht richtig ausgenutzt. Die gestufte Struktur des Studiums ermöglicht es sich nach der Absolvierung eines eher breiten, grundlegenden Studiengangs (z.B. Bachelor Chemie, Physik oder Wirtschaftswissenschaft) zu spezialisieren (z.B. Bioingenieurwesen, Umweltphysik oder Controlling). Ein Studienortwechsel ist dabei leicht möglich - ebenso wie eine Pause zwischen den beiden Studiengängen. Die notwendige Umstellung der alten Diplom- und Magisterstudiengänge auf neue Bachelor und Masterstudiengänge war eine Chance, die Lehrinhalte kritisch zu überprüfen oder auch etwa die Integration von Soft-Skills in das Lehrkonzept zu verbessern. Dies ist leider nicht überall gelungen - bisweilen wurde stattdessen ein alter 5-jähriger Studiengang nur unwesentlich gekürzt und in ein starres Bachelorkorsett gezwängt. In diesen Fällen gibt es noch Nachbesserungsbedarf, um die Arbeitsbelastung und die Prüfungsfrequenz der Studierenden angemessener zu gestalten. Um dies zu erreichen, kann auch die Akkreditierung von Studiengängen durch externe Gutachter (bei studentischer Beteiligung!) ein sinnvolles Mittel sein. Die LHG setzt sich außerdem dafür ein, dass alle Absolventen eines Bachelorstudiengangs, die dies wollen, auch einen Master anschließen können. Dazu bedarf es nicht zuletzt einer entsprechenden Kapazität an Masterstudiengängen.

2. Teilzeitstudium für eine offenere, fairere und familienfreundlichere Uni

Die LHG befürwortet ein möglichst ausgedehntes Angebot an Teilzeitstudiengängen an der Universität. Dabei brauchen Studierende, die Kinder haben, bereits einen Beruf ausüben oder etwa in der studentischen Selbstverwaltung aktiv sind, nur die Hälfte der sonst üblichen ECTS-Punkte pro Semester zu erwerben. Sie zahlen dabei auch nur die halbe Studiengebühr und studieren entsprechend länger. Die Forderung nach mehr Flexibilität und "lebenslangem Lernen" kann so durch die Universitäten auch realisierbar gemacht werden. Studierenden mit Kindern und anderen Studierenden mit Zusatzbelastungen müssen darüber hinaus, im Rahmen der Möglichkeiten der Universität, praktische Unterstützungen zukommen. Eine Berücksichtigung bei der Vergabe von Terminen, z.B. für Prüfungen, wäre fair. Die LHG hält die Gleichberechtigung von Frauen und Männern für ein wichtiges Ziel - gerade auch an den Hochschulen. Wir liberale Studierende sind dabei allerdings gegen Quotenregelungen an der Universität. Diese garantieren nicht den Besten einen Platz, sondern denjenigen, die die Quoten erfüllen. Quoten sind eine Diskriminierung der besser Qualifizierten, die die Quotenkriterien nicht erfüllen. Außerdem lehnen wir alle Maßnahmen ab, bei denen durch finanzielle Anreize Druck auf Departments ausgeübt wird, eine Frau statt einen Mann zu berufen.

3. Keine Studiengebühren fürs Erststudium

Die LHG Erlangen-Nürnberg ist dafür, Studiengebühren abzuschaffen. Solange dies noch nicht passiert ist, sind wir an der Universität Erlangen-Nürnberg für eine Senkung der Studiengebühren auf 300?. Die LHG Erlangen-Nürnberg beurteilt Studiengebühren für das Erststudium aufgrund ihrer wissenschaftlich erwiesenen Abschreckungswirkung für Studienanfänger kritisch. Auch erhöhen Studiengebühren die Arbeitsbelastung der Studierenden, da sie die Gebühren zusätzlich verdienen müssen. Dies geht zu Lasten des Studiums und macht ehrenamtliches Engagement für viele Studierende unmöglich. Die LHG befürwortet daher die Abschaffung der Studiengebühren. Solange es Studiengebühren gibt, ist sicherzustellen, dass die Gebühren ausschließlich für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden und die Studenten ein effektives Vetorecht beim Einsatz ihrer Gebühren haben. Außerdem ist bezüglich der Verwendung der Mittel höchstmögliche Transparenz anzustreben. Die Studierenden sollen an der Entscheidung über Höhe und Verwendung der Gebühren nicht nur wie bisher "beteiligt" werden. Vielmehr dürfen solche Entscheidungen nicht gegen den Willen der Studierenden gefällt werden. Dass der Einsatz der Studierenden hierbei etwas bewirken kann, zeigt nicht zuletzt die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags, wie sie u.a. auch von der LHG gefordert wurde.

4. Auslandsstudium erleichtern

Auslandssemester sind eine Chance, die persönliche Bildung in die eigenen Hände zu nehmen und zusätzliche Kompetenzen zu erwerben. Das also, was von uns Studierenden immer erwartet wird. Leider wird gerade diese Option durch die stark verschulten Bachelor-Studiengänge stark erschwert. Ein Bachelor- Student, der für ein Semester ins Ausland geht, verpasst mindestens ein ganzes Studienjahr - selbst dann, wenn seine Leistungen anerkannt wurden. Die LHG wird sich dafür einsetzen, dass alle Studiengänge an unserer Universität ausreichend flexibel sind, um Auslandssemester und -praktika zu ermöglichen.

5. Mitbestimmung der Studierenden stärken

Die Hochschulen in Bayern erhalten immer mehr Autonomie - und werden wohl auch in Zukunft durch freies Verfügungsrecht über ihre Haushalte, eigenes Berufungsrecht von Professoren und stärkerer Zurückhaltung des Wissenschaftsministeriums bei der Hochschulentwicklung weiter gestärkt. Diese erfreuliche Tendenz darf allerdings nicht nur dazu führen, dass die Hochschulleitungen Kompetenzen erhalten die vorher beim Ministerium lagen - vielmehr braucht eine autonome Hochschule ein demokratisches, inneres Kontrollsystem. Hierbei ist insbesondere die Mitbestimmung der Studierenden bislang unzureichend. ? Die LHG fordert, dass die Beteiligung der Studierenden in den maßgeblichen Gremien wie dem Senat, den Fakultätsräten aber auch etwa den Berufungskommissionen verbessert wird. ? Der Hochschulrat als höchstes Gremium, in dem zur Hälfte externe Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sitzen, hat sich nicht bewährt und sollte in dieser Form abgeschafft werden. Externe Persönlichkeiten mögen als Ratgeber bisweilen hilfreich sein - als Entscheidungsträger über den Kurs einer Hochschule, die sie von innen nicht kennen können sind sie untauglich. ? Außerdem müssen Studierendenvertretungen, die das wollen, eine rechtsfähige Körperschaft bilden dürfen. Damit sollte allerdings kein allgemeinpolitisches Mandat verbunden sein. Eine rechtsfähige Studierendenvertretung, wie es sie in 14 von 16 Bundesländern seit jeher gibt, wäre von der Bürokratie der Hochschulverwaltung weitgehend befreit und hätte endlich die Möglichkeit selbst Verträge einzugehen. Dies würde die Möglichkeiten der Studierendenvertretung Veranstaltungen zu organisieren oder den Studierenden Serviceleistungen anzubieten deutlich vergrößern.

6. Für ein pluraleres und transparenteres Studierendenparlament

Seit 2007 besteht der Studentische Konvent nur noch aus 20 Studierenden. Es hat sich gezeigt, dass dies zu wenig ist, um zusätzlich zu den Amtsträgern (Sprecherrat, Senatoren und Konventsvorsitz) eine konstruktive und schlagkräftige Opposition hervorzubringen. Auch erscheint es unverhältnismäßig, dass fast 26.000 Studierende in derzeit 132 Studienfächern nur 10 Vertreter direkt in den Konvent wählen dürfen. Um eine so heterogene Gruppe wie die der Studierenden demokratisch abzubilden braucht es mehr! Die LHG fordert daher eine Vergrößerung des Konvents auf 30 Mitglieder - davon sollen 20 direkt gewählt werden und 10 wie bisher aus den 5 Fachschaftsvertretungen der Fakultäten entsandt werden.

7. Transparente Evaluationen

Derzeit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Ergebnisse von Lehrevaluationen auch den Studierenden zugänglich gemacht werden dürfen. Die LHG wird mit Nachdruck darauf drängen, dass dies dann auch passiert. Evaluationen müssen transparent sein, damit sie Wirkung entfalten können. Bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Fragebögen sind die Studierenden zwingend zu beteiligen.

8. Freiheit der Wissenschaft statt Kontrolle durch den Vatikan

Die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein hohes Gut. Dennoch gibt es in Bayern immer noch die sogenannten Konkordatslehrstühle. Bei der Besetzung dieser Lehrstühle hat die katholische Kirche ein Vetorecht. Kandidaten, die der Kirche nicht passen - etwa weil sie homosexuell sind, ein uneheliches Verhältnis haben oder einfach nur nicht katholisch sind, haben so kaum eine realistische Chance als Professor auf einen Lehrstuhl berufen zu werden. Mag dies bei theologischen Lehrstühlen noch nachvollziehbar sein, so ist dies bei jenen 22 nicht theologischen Lehrstühlen in Bayern, die ebenfalls unter das Konkordat fallen, inakzeptabel. Es gibt keinen Grund, warum Professoren der Politikwissenschaft, der Geschichte oder der Philosophie das Wohlwollen der katholischen Kirche benötigen. Maßstab jeder Berufung auf einen Lehrstuhl darf allein die fachliche Eignung und Qualifikation sein. Das Konkordat zwischen Bayern und dem Vatikan ist dementsprechend zu überarbeiten.

9. OpenSource-Software an der Universität

Die LHG Bayern setzt sich für eine verstärkte Nutzung von OpenSource-Software an der Universität ein. Wo immer sinnvoll möglich, muss die Möglichkeit Lizenzgebühren zu sparen genutzt werden und auf vergleichsweise sicherere offene Software zurückgegriffen werden.

10. Eine Karte für alles

Nach dem Vorbild anderer bayerischer Universitäten sollte nun auch endlich bei uns ein einheitlicher Studentenausweis eingeführt werden. Dieser muss nicht jedes Semester neu ausgestellt werden, sondern wird verlängert. Er integriert Mensa- und Kopierkarte ebenso wie Bibliotheksausweis und ggf. Parkausweis. Dass dabei Datenschutz und Datensicherheit gegeben sein muss, ist selbstverständlich.

11. Semesterticket einführen

Was der VGN bisher als Semesterticket verkauft, hat mit einem wirklichen Semesterticket nicht viel zu tun. Die LHG befürwortet die Einführung eines echten Semestertickets (6 Monate und für den gesamten VGNRaum gültig statt wie bisher nur im Vorlesungszeitraum und im Innenbereich Nürnberg-Fürth-Erlangen). Ein sogenanntes "Solidarmodell", bei dem jeder Studierende gezwungen wäre ein Semesterticket zu kaufen, lehnen wir allerdings ab. Ein Semesterticket wäre nicht nur ökologisch vorteilhaft, sondern würde auch die Attraktivität der Universität Erlangen-Nürnberg erhöhen. Studiengänge, die auf mehrere Standorte verteilt sind, könnten leichter studiert werden. Außerdem würde eine erhöhte Mobilität der Studierenden nicht zuletzt auch der Wohnungsknappheit und den extrem teuren Mietpreisen in Erlangen entgegenwirken, weil es dann die Möglichkeit gäbe, nach Fürth oder Nürnberg auszuweichen. Angesichts des doppelten Abiturjahrgangs 2011, dessen große Absolventenzahl die Wohnungsnot weiter verschärfen wird, wäre dies sehr zu begrüßen. Daher erscheint es uns auch vertretbar, dass der Freistaat Bayern sowie die Städte Nürnberg und Erlangen das Semesterticket aus Steuergeldern subventionieren.
Impressum