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Programm



1. Bachelor: Persönliche Freiräume statt Zwangskorsett

Die Einführung der neuen Studiengänge wird häufig heftig kritisiert. Die LHG spricht sich dafür aus, pragmatisch mit der Tatsache ihrer Einführung umzugehen und ihre Ausgestaltung, wo nötig, zu verbessern.

Für flexiblere Studienpläne und Abschaffung der Anwesenheitspflicht

Die gesunkene Mobilität der Studenten während des Studiums, übermäßig hohe Prüfungslasten und fehlende Freiräume, um neben den Pflichtveranstaltungen individuelle Bildungsschwerpunkte zu setzen, sind nicht akzeptabel. Die LHG setzt sich für eine Verringerung der Anzahl der Prüfungen und die Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen ein. Außerdem müssen die Studienpläne flexibler werden, um Auslandsaufenthalte zu ermöglichen und die individuelle Gestaltungsfreiheit der Studenten zu vergrößern. Studieren heißt auch eigenverantwortlichen Umgang mit Freiheit lernen und erfordert nicht zuletzt Freiraum für Persönlichkeitsbildung.

5 Jahre Diplom in 3 Jahren Bachelor?

Auf der anderen Seite werden die möglichen Vorteile der neuen gestuften Studienstruktur oft nicht richtig ausgenutzt. Die gestufte Struktur des Studiums ermöglicht es sich nach der Absolvierung eines eher breiten, grundlegenden Studiengangs (z.B. Bachelor Chemie, Physik, Wirtschaftswissenschaft, Latein oder Geschichte) zu spezialisieren (z.B. Master Bioingenieurwesen, Umweltphysik, Controlling oder Mittelalter- und Renaissancestudien). Ein Studienortwechsel ist dabei leicht möglich - ebenso wie eine Pause zwischen den beiden Studiengängen. Die notwendige Umstellung der alten Diplom- und Magisterstudiengänge auf neue Bachelor und Masterstudiengänge war eine Chance, die Lehrinhalte kritisch zu überprüfen. Dies ist leider nicht überall gelungen - bisweilen wurde stattdessen ein alter fünfjähriger Studiengang nur unwesentlich gekürzt und in ein starres Bachelorkorsett gezwängt. In diesen Fällen gibt es noch Nachbesserungsbedarf, die Arbeitsbelastung und die Prüfungsfrequenz der Studenten angemessener zu gestalten.



2. Semesterticket einführen

Was der VGN bisher als Semesterticket verkauft, hat mit einem wirklichen Semesterticket nicht viel zu tun.

Für ein Semesterticket, das 6 Monate gültig ist
und für den gesamten VGN-Raum gilt

Demnach soll das Semesterticket nicht nur in der Vorlesungszeit und im Innenbereich Erlangen-Nürnberg gültig sein. Ein Semesterticket wäre nicht nur ökologisch vorteilhaft, sondern würde auch die Attraktivität der Universität Erlangen-Nürnberg erhöhen. Studiengänge, die auf mehrere Standorte verteilt sind, könnten so leichter studiert werden.

Wohnungsknappheit, hohe Mietpreise und doppelter Abiturjahrgang

Außerdem würde eine erhöhte Mobilität der Studenten nicht zuletzt auch der Wohnungsknappheit und den extrem teuren Mietpreisen entgegenwirken, weil es dann die Möglichkeit gäbe, nach Fürth oder Nürnberg auszuweichen. Angesichts des doppelten Abiturjahrgangs 2011, dessen große Absolventenzahl die Wohnungsnot weiter verschärfen wird, wäre dies sehr zu begrüßen. Daher scheint es auch vertretbar, dass der Freistaat Bayern sowie die Städte Nürnberg und Erlangen das Semesterticket aus Steuergeldern subventionieren. Ein sogenanntes "Solidarmodell", bei dem jeder Student gezwungen wäre, ein Semesterticket zu kaufen, lehnt die LHG ab.



3. Studentenausweis: Eine Karte für alles

Nach dem Vorbild anderer bayerischer Universitäten sollte nun auch endlich an der Universität Erlangen-Nürnberg ein einheitlicher Studentenausweis eingeführt werden.

Ein einheitlicher, vorzeigbarer Studentenausweis

Dieser Ausweis integriert Mensa- und Kopierkarte, sowie Bibliotheksausweis und gegebenenfalls Parkausweis. Außerdem muss er nicht jedes Semester neu ausgestellt werden, sondern wird verlängert. Dabei muss Datenschutz und Datensicherheit selbstverständlich gewährleistet sein.

Versäumnisse der Universitätsleitung

Bereits im Jahr 2000 erfolgte die Umstellung der Mensakarte auf die aktuelle Chipkarte. Die Verwaltung der Mensen unterliegt dem Studentenwerk, einer von der Universität unabhängigen "Organisation". Dieses Studentenwerk machte laut eigener Aussage der Universitätsleitung das Angebot, den Chip der Mensakarten zu nutzen. An eine solche Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk sei aber von Seiten der Universität nicht gedacht worden. 10 Jahre lang kam es bezüglich des Studentenausweises zu keiner erfolgreichen Kooperation. Erst Ende 2009 wurde ein tragfähiges Ergebnis zur Zusammenarbeit zwischen Universität, Rechenzentrum und Studentenwerk erarbeitet. Damit diese Zusammenarbeit aber auch tatsächlich stattfindet und endlich ein einheitlicher, vorzeigbarer Studentenausweis in Erlangen und Nürnberg eingeführt wird, muss von Studentenseite immer wieder dazu gedrängt werden. Dieses Ziel hat sich die LHG Erlangen-Nürnberg zur Aufgabe gemacht.

Die Notlösung

Sollte es - wie in den letzten 10 Jahren - nicht zu einer Einigung zwischen Studentenwerk und Universität kommen, so muss es eine Alternative geben. Ein "Fetzen" Papier, der nur in Verbindung mit einem Personalausweis Gültigkeit besitzt und teilweise nicht einmal ein Foto beinhaltet, kann keine dauerhafte Lösung sein.
Die Alternative ist ein Studentenausweis - neben der Mensakarte - im Scheckkarten-Format, welcher Bibliotheksausweis, Kopierkarte und Parkausweis beinhaltet und einen vorzeigbaren Ausweis für die Zugehörigkeit zur Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg darstellt.







4. Studienbeiträge und Steuerfinanzierung

Seit der Einführung der Studienbeiträge ("Studiengebühren") im Sommersemester 2007 gab es zahlreiche Verbesserungen an der FAU Erlangen-Nürnberg, beispielsweise die verlängerten Bibliotheksöffnungszeiten, die Einrichtung kleinerer Tutorien und Übungsgruppen, oder die bessere Ausstattung von Hörsälen, Seminarräumen und Laboren. Auch konnten dadurch neue studentische Hilfskraftstellen geschaffen werden.

Bildung kommt der Gemeinschaft zugute

Die chronische Unterfinanzierung der deutschen Hochschulen wird durch die Erhebung von Studienbeiträgen jedoch nur abgemildert. Die LHG Erlangen-Nürnberg setzt sich deshalb dafür ein, eine solide Finanzierung der deutschen Hochschulen aus Steuermitteln wiederherzustellen. Denn Bildung kommt der Gemeinschaft zugute. Wir favorisieren daher auch das Modell nachträglicher steuerlicher Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Studium. Die Befreiungstatbestände sollen zudem auf besonders begabte und leistungsstarke Studenten erweitert werden.



5. OpenSource-Software an der Universität

Die LHG Bayern setzt sich für eine verstärkte Nutzung von OpenSource-Software an der Universität ein. Wo immer sinnvoll möglich, muss die Möglichkeit Lizenzgebühren zu sparen genutzt werden und auf vergleichsweise sicherere offene Software zurückgegriffen werden.



6. Teilzeitstudium für eine offene, faire und familienfreundliche Uni

Die LHG befürwortet ein möglichst ausgedehntes Angebot an Teilzeitstudiengängen an der Universität. Dabei brauchen Studenten, die Kinder haben, bereits einen Beruf ausüben oder etwa in der studentischen Selbstverwaltung aktiv sind, nur die Hälfte der sonst üblichen ECTS-Punkte pro Semester zu erwerben. Sie zahlen dabei auch nur den halben Studienbeitrag und studieren entsprechend länger. Die Forderung nach mehr Flexibilität und "lebenslangem Lernen" kann so durch die Universitäten auch realisierbar gemacht werden. Studenten mit Kindern und anderen Studenten mit Zusatzbelastungen müssen darüber hinaus, im Rahmen der Möglichkeiten der Universität, praktische Unterstützungen zukommen. Eine Berücksichtigung bei der Vergabe von Terminen, z.B. für Prüfungen, wäre fair.

Die LHG hält die Gleichberechtigung von Frauen und Männern für ein wichtiges Ziel - gerade auch an den Hochschulen.

Wir sind dabei allerdings gegen Quotenregelungen an der Universität.

Diese garantieren nicht den Besten einen Platz, sondern denjenigen, die die Quoten erfüllen. Quoten sind eine Diskriminierung der besser Qualifizierten, die die Quotenkriterien nicht erfüllen. Außerdem lehnen wir alle Maßnahmen ab, bei denen durch finanzielle Anreize Druck auf Departments ausgeübt wird, eine Frau statt einen Mann zu berufen.







7. Auslandsstudium erleichtern

Auslandssemester sind eine Chance, die persönliche Bildung in die eigenen Hände zu nehmen und zusätzliche Kompetenzen zu erwerben. Das also, was von uns Studenten immer erwartet wird. Leider wird gerade diese Option durch die stark verschulten Bachelor-Studiengänge stark erschwert. Ein Bachelor-Student, der für ein Semester ins Ausland geht, verpasst mindestens ein ganzes Studienjahr - selbst dann, wenn seine Leistungen anerkannt wurden. Die LHG wird sich dafür einsetzen, dass alle Studiengänge an unserer Universität ausreichend flexibel sind, um Auslandssemester und -praktika zu ermöglichen.



8. Freiheit der Wissenschaft statt Kontrolle durch den Vatikan

Die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein hohes Gut. Dennoch gibt es in Bayern die sogenannten Konkordatslehrstühle. Bei der Besetzung der Lehrstühle hat die katholische Kirche ein Vetorecht.

Maßstab jeder Berufung auf einen Lehrstuhl
muss allein die fachliche Eignung und Qualifikation sein

Es kann nicht sein, dass Kandidaten, die der katholischen Kirche nicht passen - etwa weil sie homosexuell sind, ein uneheliches Verhältnis haben oder einfach nur nicht katholisch sind - kaum eine realistische Chance haben, als Professor auf einen Lehrstuhl berufen zu werden. Mag dies bei theologischen Lehrstühlen noch nachvollziehbar sein, ist es bei jenen 22 nicht theologischen Lehrstühlen in Bayern, die ebenfalls unter das Konkordat fallen, inakzeptabel. Es gibt keinen Grund, warum Professoren der Politikwissenschaft, der Geschichte oder der Philosophie des Wohlwollens der katholischen Kirche bedürfen.
Das Konkordat zwischen Bayern und dem Vatikan ist dementsprechend zu überarbeiten.



9. Mehr Mitbestimmung und Transparenz

Die Hochschulen in Bayern erhalten immer mehr Autonomie - und werden wohl auch in Zukunft durch freies Verfügungsrecht über ihre Haushalte, eigenes Berufungsrecht von Professoren und stärkerer Zurückhaltung des Wissenschaftsministeriums bei der Hochschulentwicklung weiter gestärkt. Diese erfreuliche Tendenz darf allerdings nicht nur dazu führen, dass die Hochschulleitungen Kompetenzen erhalten die vorher beim Ministerium lagen - vielmehr braucht eine autonome Hochschule ein demokratisches, inneres Kontrollsystem.

Mitbestimmung der Studenten stärken

Die LHG fordert, dass die Beteiligung der Studenten in den maßgeblichen Gremien wie dem Senat, den Fakultätsräten aber auch etwa den Berufungskommissionen verbessert wird. Der Hochschulrat als höchstes Gremium, in dem zur Hälfte externe Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sitzen, hat sich nicht bewährt und sollte in dieser Form abgeschafft werden. Externe Persönlichkeiten mögen als Ratgeber bisweilen hilfreich sein - als Entscheidungsträger über den Kurs einer Hochschule, die sie von innen nicht kennen können, sind sie untauglich.

Studentenvertretung als rechtsfähige Körperschaft

Eine rechtsfähige Studentenvertretung, wie es sie in 14 von 16 Bundesländern seit jeher gibt, wäre von der Bürokratie der Hochschulverwaltung weitgehend befreit und hätte endlich die Möglichkeit selbst Verträge einzugehen. Dies würde die Möglichkeiten der Studentenvertretung Veranstaltungen zu organisieren oder den Studenten Serviceleistungen anzubieten deutlich vergrößern. Damit sollte allerdings kein allgemeinpolitisches Mandat verbunden sein.



Transparente Evaluationen

Derzeit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Ergebnisse von Lehrevaluationen auch den Studenten zugänglich gemacht werden dürfen. Die LHG wird mit Nachdruck darauf drängen, dass dies dann auch passiert. Evaluationen müssen transparent sein, damit sie Wirkung entfalten können. Bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Fragebögen sind die Studenten zwingend zu beteiligen.