Programm
1. Bachelor-/Masterstudiengänge sinnvoll mitgestalten
2. Keine Studiengebühren für das Erststudium
3. Eine Karte für alles
4. Semesterticket einführen
5. Mitbestimmung der Studierenden stärken
6. Für ein pluraleres und transparenteres Studierendenparlament
7. Transparente Evaluationen
8. OpenSource-Software an der Universität
9. Teilzeitstudium für eine offenere, fairere und familienfreundlichere Uni
10. Auslandsstudium erleichtern
11. Freiheit der Wissenschaft statt Kontrolle durch den Vatikan
1. Bachelor-/Masterstudiengänge sinnvoll mitgestalten
Die Einführung der neuen Studiengänge wird häufig heftig kritisiert. Die LHG spricht sich dafür aus, pragmatisch mit der Tatsache ihrer Einführung umzugehen und ihre Ausgestaltung wo nötig zu verbessern. Einerseits müssen dazu die Probleme der neuen Studiengänge konsequent angegangen werden.
Die gesunkene Mobilität der Studierenden während des Studiums, übermäßig erhöhte Prüfungslasten und kaum vorhandene Freiräume, um neben den Pflichtveranstaltungen individuelle Bildungsschwerpunkte zu setzen, sind nicht akzeptabel. Die LHG setzt sich für eine Verringerung der Anzahl der Prüfungen und der Anzahl der Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht ein. Außerdem müssen die Studienpläne flexibler werden, um Auslandsaufenthalte zu ermöglichen, und die Gestaltungsfreiheit der Studierenden bezüglich ihrer Studienpläne sollte vergrößert werden.
Auf der anderen Seite werden die möglichen Vorteile der neuen gestuften Studienstruktur oft nicht richtig ausgenutzt. Die gestufte Struktur des Studiums ermöglicht es sich nach der Absolvierung eines eher breiten, grundlegenden Studiengangs (z.B. Bachelor Chemie, Physik oder Wirtschaftswissenschaft) zu spezialisieren (z.B. Bioingenieurwesen, Umweltphysik oder Controlling). Ein Studienortwechsel ist dabei leicht möglich - ebenso wie eine Pause zwischen den beiden Studiengängen. Die notwendige Umstellung der alten Diplom- und Magisterstudiengänge auf neue Bachelor und Masterstudiengänge war eine Chance, die Lehrinhalte kritisch zu überprüfen oder auch etwa die Integration von Soft-Skills in das Lehrkonzept zu verbessern. Dies ist leider nicht überall gelungen - bisweilen wurde stattdessen ein alter 5-jähriger Studiengang nur unwesentlich gekürzt und in ein starres Bachelorkorsett gezwängt. In diesen Fällen gibt es noch Nachbesserungsbedarf, um die Arbeitsbelastung und die Prüfungsfrequenz der Studierenden angemessener zu gestalten. Um dies zu erreichen, kann auch die Akkreditierung von Studiengängen durch externe Gutachter (bei studentischer Beteiligung!) ein sinnvolles Mittel sein.
Die LHG setzt sich außerdem dafür ein, dass alle Absolventen eines Bachelorstudiengangs, die dies wollen, auch einen Master anschließen können. Dazu bedarf es nicht zuletzt einer entsprechenden Kapazität an Masterstudiengängen.
2. Keine Studiengebühren für das Erststudium
Seit der Einführung der Studiengebühren im Sommersemester 2007 gab es zahlreiche Verbesserungen an der FAU Erlangen-Nürnberg, beispielsweise die verlängerten Bibliotheksöffnungszeiten, zahlreiche neue Tutoren/innen oder die bessere Ausstattung von Hörsälen, Seminarräumen und Laboren.
Diese Verbesserungen sind aber lediglich auf die eine enorme Unterfinanzierung der Hochschulen zurückzuführen, welche durch die Studiengebühren nun teilweise ausgeglichen wird. Außerdem muss dank Studienkrediten und BAföG zwar niemand vom Studieren abgehalten werden, es kann aber!
Die LHG Erlangen-Nürnberg setzt sich deshalb dafür ein, dass die chronische Unterfinanzierung der deutschen Hochschulen beseitigt und die Studiengebühren abgeschafft werden. Bis dahin müssen die Studiengebühren von 500 auf 300 Euro gesenkt werden, was nach dem bayerischen Hochschulgesetz an jeder bayerischen Hochschule möglich ist.
Solange es Studiengebühren gibt, ist sicherzustellen, dass die Gebühren ausschließlich für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden und die Studenten ein effektives Vetorecht beim Einsatz ihrer Gebühren haben. Außerdem ist bezüglich der Verwendung der Mittel höchstmögliche Transparenz anzustreben. Die Studierenden sollen an der Entscheidung über Höhe und Verwendung der Gebühren nicht nur wie bisher "beteiligt" werden. Vielmehr dürfen solche Entscheidungen nicht gegen den Willen der Studierenden gefällt werden.
Alles andere als studentische Mitbestimmung ist die Tatsache, dass das "Zentrale Gremium zur Verwendung der Studiengebühren" nur einen Vorschlag abgibt, und die Universitätsleitung völlig unabhängig von diesem Vorschlag über die Verwendung der Studiengebühren für zentrale Maßnahmen entscheiden kann. Noch dazu können die Studierenden in diesem Gremium im Entscheidungsfall überstimmt werden - so geschehen bei einem Antrag der Studierendenvertretung zur Senkung der Studiengebühren auf 300 Euro am 2. Frebruar 2010.
3. Eine Karte für alles
Nach dem Vorbild anderer bayerischer Universitäten sollte nun auch endlich an der Universität Erlangen-Nürnberg ein einheitlicher Studentenausweis eingeführt werden.
Dieser Ausweis integriert Mensa- und Kopierkarte, sowie Bibliotheksausweis und gegebenenfalls Parkausweis. Außerdem muss er nicht jedes Semester neu ausgestellt werden, sondern wird verlängert. Dabei muss Datenschutz und Datensicherheit selbstverständlich gewährleistet sein.
Bereits im Jahr 2000 erfolgte die Umstellung der Mensakarte auf die aktuelle Chipkarte. Die Verwaltung der Mensen unterliegt dem Studentenwerk, einer von der Universität unabhängigen „Organisation“. Dieses Studentenwerk machte laut eigener Aussage der Universitätsleitung das Angebot, den Chip der Mensakarten zu nutzen. An eine solche Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk sei aber von Seiten der Universität nicht gedacht worden. 10 Jahre lang kam es bezüglich des Studentenausweises zu keiner erfolgreichen Kooperation. Erst Ende 2009 wurde ein tragfähiges Ergebnis zur Zusammenarbeit zwischen Universität, Rechenzentrum und Studentenwerk erarbeitet. Damit diese Zusammenarbeit aber auch tatsächlich stattfindet und endlich ein einheitlicher, vorzeigbarer Studentenausweis in Erlangen und Nürnberg eingeführt wird, muss von Studentenseite immer wieder dazu gedrängt werden. Dieses Ziel hat sich die LHG Erlangen-Nürnberg zur Aufgabe gemacht.
Sollte es – wie in den letzten 10 Jahren – nicht zu einer Einigung zwischen Studentenwerk und Universität kommen, so muss es eine Alternative geben. Ein „Fetzen“ Papier, der nur in Verbindung mit einem Personalausweis Gültigkeit besitzt und teilweise nicht einmal ein Foto beinhaltet, kann keine dauerhafte Lösung sein.
Die Alternative ist ein Studentenausweis - neben der Mensakarte - im Scheckkarten-Format, welcher Bibliotheksausweis, Kopierkarte und Parkausweis beinhaltet und einen vorzeigbaren Ausweis für die Zugehörigkeit zur Universität Erlangen-Nürnberg darstellt.
4. Semesterticket einführen
Was der VGN bisher als Semesterticket verkauft, hat mit einem wirklichen Semesterticket nicht viel zu tun.
und für den gesamten VGN–Raum gilt
Demnach soll das Semesterticket nicht nur in der Vorlesungszeit und im Innenbereich Erlangen-Nürnberg gültig sein. Ein Semesterticket wäre nicht nur ökologisch vorteilhaft, sondern würde auch die Attraktivität der Universität Erlangen-Nürnberg erhöhen. Studiengänge, die auf mehrere Standorte verteilt sind, könnten so leichter studiert werden.
Außerdem würde eine erhöhte Mobilität der Studierenden nicht zuletzt auch der Wohnungsknappheit und den extrem teuren Mietpreisen entgegenwirken, weil es dann die Möglichkeit gäbe, nach Fürth oder Nürnberg auszuweichen. Angesichts des doppelten Abiturjahrgangs 2011, dessen große Absolventenzahl die Wohnungsnot weiter verschärfen wird, wäre dies sehr zu begrüßen. Daher scheint es auch vertretbar, dass der Freistaat Bayern sowie die Städte Nürnberg und Erlangen das Semesterticket aus Steuergeldern subventionieren. Ein sogenanntes „Solidarmodell“, bei dem jeder Studierender gezwungen wäre ein Semesterticket zu kaufen, lehnt die LHG allerdings ab.
5. Mitbestimmung der Studierenden stärken
Die Hochschulen in Bayern erhalten immer mehr Autonomie - und werden wohl auch in Zukunft durch freies Verfügungsrecht über ihre Haushalte, eigenes Berufungsrecht von Professoren und stärkerer Zurückhaltung des Wissenschaftsministeriums bei der Hochschulentwicklung weiter gestärkt. Diese erfreuliche Tendenz darf allerdings nicht nur dazu führen, dass die Hochschulleitungen Kompetenzen erhalten die vorher beim Ministerium lagen - vielmehr braucht eine autonome Hochschule ein demokratisches, inneres Kontrollsystem.
Die LHG fordert, dass die Beteiligung der Studierenden in den maßgeblichen Gremien wie dem Senat, den Fakultätsräten aber auch etwa den Berufungskommissionen verbessert wird. Der Hochschulrat als höchstes Gremium, in dem zur Hälfte externe Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sitzen, hat sich nicht bewährt und sollte in dieser Form abgeschafft werden. Externe Persönlichkeiten mögen als Ratgeber bisweilen hilfreich sein - als Entscheidungsträger über den Kurs einer Hochschule, die sie von innen nicht kennen können, sind sie untauglich.
Eine rechtsfähige Studierendenvertretung, wie es sie in 14 von 16 Bundesländern seit jeher gibt, wäre von der Bürokratie der Hochschulverwaltung weitgehend befreit und hätte endlich die Möglichkeit selbst Verträge einzugehen. Dies würde die Möglichkeiten der Studierendenvertretung Veranstaltungen zu organisieren oder den Studierenden Serviceleistungen anzubieten deutlich vergrößern. Damit sollte allerdings kein allgemeinpolitisches Mandat verbunden sein.
6. Für ein pluraleres und transparenteres Studierendenparlament
Seit 2007 besteht der Studentische Konvent nur noch aus 20 Studierenden. Es hat sich gezeigt, dass dies zu wenig ist, um zusätzlich zu den Amtsträgern (Sprecherrat, Senatoren und Konventsvorsitz) eine konstruktive und schlagkräftige Opposition hervorzubringen. Auch erscheint es unverhältnismäßig, dass fast 26.000 Studierende in derzeit 132 Studienfächern nur 10 Vertreter direkt in den Konvent wählen dürfen. Um eine so heterogene Gruppe wie die der Studierenden demokratisch abzubilden braucht es mehr! Die LHG fordert daher eine Vergrößerung des Konvents auf 30 Mitglieder - davon sollen 20 direkt gewählt werden und 10 wie bisher aus den 5 Fachschaftsvertretungen der Fakultäten entsandt werden.
7. Transparente Evaluationen
Derzeit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Ergebnisse von Lehrevaluationen auch den Studierenden zugänglich gemacht werden dürfen. Die LHG wird mit Nachdruck darauf drängen, dass dies dann auch passiert. Evaluationen müssen transparent sein, damit sie Wirkung entfalten können. Bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Fragebögen sind die Studierenden zwingend zu beteiligen.
8. OpenSource-Software an der Universität
Die LHG Bayern setzt sich für eine verstärkte Nutzung von OpenSource-Software an der Universität ein. Wo immer sinnvoll möglich, muss die Möglichkeit Lizenzgebühren zu sparen genutzt werden und auf vergleichsweise sicherere offene Software zurückgegriffen werden.
9. Teilzeitstudium für eine offenere, fairere und familienfreundlichere Uni
Die LHG befürwortet ein möglichst ausgedehntes Angebot an Teilzeitstudiengängen an der Universität. Dabei brauchen Studierende, die Kinder haben, bereits einen Beruf ausüben oder etwa in der studentischen Selbstverwaltung aktiv sind, nur die Hälfte der sonst üblichen ECTS-Punkte pro Semester zu erwerben. Sie zahlen dabei auch nur die halbe Studiengebühr und studieren entsprechend länger. Die Forderung nach mehr Flexibilität und "lebenslangem Lernen" kann so durch die Universitäten auch realisierbar gemacht werden. Studierenden mit Kindern und anderen Studierenden mit Zusatzbelastungen müssen darüber hinaus, im Rahmen der Möglichkeiten der Universität, praktische Unterstützungen zukommen. Eine Berücksichtigung bei der Vergabe von Terminen, z.B. für Prüfungen, wäre fair. Die LHG hält die Gleichberechtigung von Frauen und Männern für ein wichtiges Ziel - gerade auch an den Hochschulen. Wir liberale Studierende sind dabei allerdings gegen Quotenregelungen an der Universität. Diese garantieren nicht den Besten einen Platz, sondern denjenigen, die die Quoten erfüllen. Quoten sind eine Diskriminierung der besser Qualifizierten, die die Quotenkriterien nicht erfüllen. Außerdem lehnen wir alle Maßnahmen ab, bei denen durch finanzielle Anreize Druck auf Departments ausgeübt wird, eine Frau statt einen Mann zu berufen.
10. Auslandsstudium erleichtern
Auslandssemester sind eine Chance, die persönliche Bildung in die eigenen Hände zu nehmen und zusätzliche Kompetenzen zu erwerben. Das also, was von uns Studierenden immer erwartet wird. Leider wird gerade diese Option durch die stark verschulten Bachelor-Studiengänge stark erschwert. Ein Bachelor- Student, der für ein Semester ins Ausland geht, verpasst mindestens ein ganzes Studienjahr - selbst dann, wenn seine Leistungen anerkannt wurden. Die LHG wird sich dafür einsetzen, dass alle Studiengänge an unserer Universität ausreichend flexibel sind, um Auslandssemester und -praktika zu ermöglichen.
11. Freiheit der Wissenschaft statt Kontrolle durch den Vatikan
Die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein hohes Gut. Dennoch gibt es in Bayern die sogenannten Konkordatslehrstühle. Bei der Besetzung der Lehrstühle hat die katholische Kirche ein Vetorecht.
muss allein die fachliche Eignung und Qualifikation sein
Es kann nicht sein, dass Kandidaten, die der katholischen Kirche nicht passen – etwa weil sie homosexuell sind, ein uneheliches Verhältnis haben oder einfach nur nicht katholisch sind - kaum eine realistische Chance haben, als Professor auf einen Lehrstuhl berufen zu werden. Mag dies bei theologischen Lehrstühlen noch nachvollziehbar sein, ist die bei jenen 22 nicht theologischen Lehrstühlen in Bayern, die ebenfalls unter das Konkordat fallen, inakzeptabel. Es gibt keinen Grund, warum Professoren der Politikwissenschaft, der Geschichte oder der Philosophie das Wohlwollen der katholischen Kirche benötigen.
Das Konkordat zwischen Bayern und dem Vatikan ist dementsprechend zu überarbeiten.