[LHG Logo]

Aktuell


Stammtisch

Wir treffen uns immer montags ab 19.30 Uhr im Café Cycles (Nähe Audimax). Interessenten sind stets herzlich willkommen und können sich hier anmelden!




Der multifunktionale Studentenausweis

Endlich ist es soweit! Der Studentenausweis zum Selbstausdrucken und Ausschneiden ist Geschichte. Ab dem Wintersemester 2011/2012 gibt es eine einzige Chipkarte: die FAUcard, welche Studentenausweis, Bibliothekskarte, Mensakarte, Kopierkarte und Parkkarte in sich vereint.

Aus unserem Wahlprogramm: Eine Karte für alles.
Pressemitteilung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vom 01.03.2011.
Informationsseite der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg




Warum wir uns politisch betätigen sollen

Deshalb nun, sprach ich, mögen die Guten weder des Geldes wegen regieren noch der Ehre wegen. Denn sie wollen weder offenbar für ihre Amtsführung sich Lohn bedingen und Mietlinge heißen, noch wenn sie heimlich Gewinn davon machten Betrüger; und eben so wenig tun sie es der Ehre wegen, denn sie sind nicht ehrgeizig. Also muß ein Zwang für sie vorhanden sein und eine Strafe, wenn sie sollen regieren wollen; daher denn freiwillig an die Regierung gehen und nicht eine Notwendigkeit abwarten, beinahe für schändlich gehalten wird. Die größte Strafe aber ist, von Schlechteren regiert werden, wenn einer nicht selbst regieren will; und aus Furcht vor dieser scheinen mir die Rechtschaffenen zu regieren, wenn sie regieren. Und dann gehen sie an die Regierung, nicht als stände ihnen etwas gutes bevor, oder als dächten sie sich dabei sehr wohl zu befinden, sondern als an etwas notwendiges, weil sie weder Bessere, als sie selbst sind, haben um denen die Regierung zu überlassen, noch auch ihnen gleiche.
Platon, Politeia I, 347b-d, in der Übersetzung von Friedrich Schleiermacher.
Platon, Politeia I, 347b-d, ed. John Burnet, Oxford 1903.




Aufwendungen für das Studium sind Werbungskosten

Studenten atmen auf: Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 28.07.2011 VI R 7/10 zu Recht erkannt, dass auch die Aufwendungen für ein Erststudium als vorab entstandene Werbungskosten abzugsfähig sein können. Die Richter finden damit eine gerechte Lösung für die Auslegung der verfassungsrechtlich streitigen, von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Regelung in § 12 Nr 5 EStG, indem sie dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit folgen, das unserem Steuersystem zu Grunde liegt. Die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten hat die LHG Bayern e.V. bereits am 29.03.2010 als mit den Studienbeiträgen verträgliches Modell gerechter Studienfinanzierung gefordert.

Beschluss der LHG Bayern e.V. vom 29.03.2010.
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 28.7.2011, VI R 7/10.